Sellingen
In Tsellingen vergibt die Gemeinde keine eigenen Parkausweise an Handwerker. Vielmehr erwähnte der Stadtrat die Möglichkeit, sich einen Gewerbeparkausweis vom Landkreis ausstellen zu lassen. Wie Oberbürgermeister Stephan Wolfert dem Stadtrat erklärte, seien in den vergangenen Monaten Anfragen an die Verwaltung zu bearbeiten gewesen. Grund dafür sind die häufigen Warnungen der Verkehrsüberwachung, insbesondere von ortsansässigen Unternehmen. Arbeiter wurden besonders beim Be- und Entladen von am Straßenrand geparkten Fahrzeugen mit belegten oder nicht verfügbaren Parkplätzen gewarnt.
Handwerkerausweis erlaubt Parken
Handwerkerausweis erlaubt Parken in eingeschränkten Parkverbotszonen oder über die maximale Parkzeit hinaus Es war geschafft. Anwohnerparkplätze, verkehrsberuhigte Bereiche außer gekennzeichneten Parkplätzen und Bereiche mit Parkuhren oder Parkscheinen. Markt Zellingen verfügt derzeit jedoch über keine Sperrzonen oder Anwohnerparkplätze. Handwerker sind jedoch grundsätzlich angewiesen, ihre Nutzfahrzeuge während der Arbeitszeit auf Privatgrundstücken abzustellen. Mit Blick auf andere Kommunen hatte die Verwaltung für solche Anbieter eine Parkscheingebühr von 80 bis 100 Euro pro Karte vorgeschlagen.
Gewerbliche Parkausweise können laut Mediensprecher Markus Rill beim Straßenverkehrsamt des Landratsamtes beantragt werden. Voraussetzungen sind die Anmeldung bei der Handwerkskammer und die nachgewiesene Ausübung des Handwerksberufes (hatte auch die Zellinger Regierung vorgeschlagen). Der Preis für einen 1-Jahres-Ausweis beträgt 65 €, für einen 3-Jahres-Ausweis 150 €. Der Pass ermöglicht es Handwerkern, ihr Auto während der Tätigkeit als Handwerker in verkehrsberuhigten Gebieten und in Gebieten mit Parkbeschränkungen zu parken.
Vom Gemeinderat beschlossene Fahrzeuge müssen gesperrt werden
Erheblicher Stau in Letzbach im Bereich der Nebenstrecke der Bundesautobahn 26 (Stetten Arnstein) Darüber hinaus wurde eine Anfrage beim Gemeinderat gestellt das dauerhafte Abstellen von Autos, die seit der Fertigstellung des Parkplatzes gegenüber dem Rathaus tatsächlich genutzt wurden. Inzwischen mussten wir wegen abgelaufenem TÜV schließen. Der Bürgermeister erklärte, dass das Parken auf 12 Stunden begrenzt sei, die Gemeinde also nur ein Lenkrad habe.
Der Eigentümer hat jedoch bisher das Parkticket nicht bezahlt und auf das Schreiben oder die Mitteilung über die Sondernutzung des öffentlichen Raums nicht reagiert. Die im Rahmen des Dienstes gerufene Polizei fand ihn nicht zu Hause. Fahrzeuge verlieren kein Öl (oder andere Kraftstoffe), daher bietet auch das Wasserrecht keine Abhilfe. Wenn Gemeinden es in die Gärten von Gebäuden usw. schleppen, sind sie dafür verantwortlich und müssen es pfleglich behandeln oder schützen.
Sellingen
Jürgen Cam
Handwerker
Handwerkskammer Würzburg
Markt Zellingen
Markus Rill
Parkausweis
Parkschein
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