Die Blockaden von Autobahnabfahrten in Berlin durch Klimaschutz-Demonstranten im Januar und Februar haben zu mehr als 270 Strafanzeigen und rund 120 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten geführt. Die Vorwürfe waren vor allem Nötigung im Straßenverkehr, Widerstand gegen Polizisten und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das geht aus einer Antwort des Senats und der Polizei auf eine Anfrage der Linken mit dem Stand vom 18. Februar hervor.
Vom 24. Januar bis zum 18. Februar stellte die Polizei 45 Blockaden mit sitzenden und angeklebten Demonstranten der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ fest. Danach folgten noch einige Blockaden und Versuche, unter anderem an mehreren deutschen Flughäfen und dem Hamburger Hafen. Anfang März wurden die Aktionen wegen des Krieges in der Ukraine vorerst beendet.
Die Berliner Polizei hatte zu dem Zeitpunkt auch ihre Taktik umgestellt und sich immer wieder an vielen Autobahnausfahrten postiert, um Blockierer rechtzeitig abzufangen. Laut Senat hielt die Polizei bis zu dem Stichtag 18. Februar insgesamt 171 Menschen im Polizeigewahrsam fest. Mehrere Menschen seien mehrfach festgehalten worden. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Festnahme bis höchstens Ende des folgenden Tages möglich.
In 19 Fällen habe ein Richter einen längeren Gewahrsam angeordnet. Die Polizei hatte eine eigene sogenannte Ermittlungsgruppe „EG Asphalt“ beim Landeskriminalamt (LKA) eingesetzt, um die Ermittlungen zu bündeln.