Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Immobilien: Endlich ein Eigenheim: Diese Finanzierungsmöglichkeiten lohnen sich

Die eigenen vier Wände werden immer teurer. Grund dafür ist die Inflation – sie verteuert Baustoffe, Rohstoffe und Immobilien selbst. Wer derzeit über den Kauf eines Eigenheims nachdenkt, dürfte mit dem wirtschaftlichen Umfeld für einen Kauf oder Bau nicht zufrieden sein. Nicht nur die Zinsen für Immobilienkredite steigen. Auch die Gebäude selbst werden teurer, da Rohstoffe knapp werden und die Inflation die Preise in die Höhe treibt. Die gute Nachricht: Staatliche Förderprogramme können den Traum von den eigenen vier Wänden retten. Hierfür müssen jedoch rechtzeitig Förderanträge gestellt werden. In jedem Fall vor Abschluss eines Liefer-, Dienstleistungs- oder Kaufvertrages. Außerdem erfordern einige Subventionsprogramme, dass Bauherren über erhebliches Kapital verfügen.  

Die vielleicht bekannteste Fördermöglichkeit ist das sogenannte Wohn-Riester. Dabei handelt es sich um eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Sie ist dazu da, Immobilien für den Eigenbedarf zu finanzieren oder Schulden zu erlassen, damit Sie im Alter mietfrei leben können. Aus diesem Grund wird eine Wohn-Riester-Rente auch als Eigenheimbesitzer-Rente bezeichnet. Bereits angespartes Guthaben aus klassischen Riester-Rentenverträgen kann zur Beitragszahlung verwendet werden. Die meisten Menschen zahlen stattdessen einen Teil ihres monatlich verfügbaren Einkommens ein. Sobald Ihre Ersparnisse 4 % Ihres Gesamteinkommens übersteigen, erhalten Sie den vollen Freibetrag von 175 € pro Jahr. Familien mit Kindern erhalten in der Regel einen zusätzlichen Zuschuss von 300 € pro Kind und Jahr. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das Subventionssystem erfordert jedoch zwei Dinge: Und bis zur Rente muss das Darlehen abbezahlt sein.  

Zinsgünstige Zuschüsse und Darlehen gibt es auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei spielen Einkommen und Familienstand keine Rolle. Im Rahmen des Wohneigentumsprogramms der KfW erhalten Antragsteller Kredite bis zu 100.000 Euro. Noch höher sind die Förderungen und Tilgungszuschüsse, insbesondere für Energiesparhäuser. Dann liegt der Energieverbrauch unter den Grenzwerten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das bisherige Förderprogramm für Neubauten läuft noch bis Ende des Jahres. Ab 2023 will die Bank die Neubauförderung neu gestalten. Dabei werden Bestandsimmobilien priorisiert und bei Neubauten nur besonders energieeffiziente Gebäude gefördert. 

Ein weiteres staatliches Subventionsprogramm für Immobilienkäufer sind Hausratversicherungsprämien. Für sie benötigen Antragsteller einen Bausparvertrag. Das bedeutet, dass jeder ab 16 Jahren, der mindestens 50 Euro im Jahr zahlt, eine Hausratversicherungsprämie erhalten kann. Im vergangenen Jahr erhöhte die Bundesregierung die Prämien auf 10 % der jährlichen Zahlungen. Der Staat fördert jetzt Einsparungen von bis zu 700 Euro pro Person und Jahr, doppelt so viel wie für Ehepaare. Allerdings gelten hier Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 € pro Jahr für Singles und 70.000 € für Ehepaare nicht überschreiten.  

Personen, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen beziehen, können die staatliche Bediensteten-Sparzulage als Zusatzprämie beantragen. Alleinstehende erhalten nur dann einen Arbeitnehmer-Sparzuschuss, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro oder weniger beträgt. Für in einer Partnerschaft lebende oder verheiratete Arbeitnehmer gilt der doppelte Betrag. Bei Bausparverträgen mit vermögenswirksamer Leistung beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 %.

Darüber hinaus gibt es lokale Fördermöglichkeiten, wie z. B. Wohngeld für einkommensschwache Einwohner. Durch das Wohnbauförderungsgesetz stellen die Länder finanzielle Mittel bereit, um einkommensschwachen und kinderreichen Familien eine eigene Wohnung zu ermöglichen. Der Staat fördert den Bau neuer Wohnungen durch zinsgünstige Kredite, Subventionen und Grundstücksrabatte. Die Einkommensgrenze liegt für Einzelpersonen bei 12.000 Euro und für Paare bei 18.000 Euro. Und nur wer über ausreichendes Kapital verfügt, ist förderfähig – je nach Bundesland 7,5 bis 20 Prozent der Gesamtkosten.

Kommunalverwaltungen selbst helfen oft beim Kauf von Wohneigentum in Form von Zuschüssen, Konzessionen oder Darlehen. Dies ist eine Möglichkeit, den Zuzug in ihre jeweiligen Regionen zu verstärken. Es könnte sich also lohnen, sich bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen. Die Verbraucherzentrale informiert einmalig über alle Fördermöglichkeiten.

#Themen